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Allgemeine Teilnahmebedingungen

für Ausbildungsveranstaltungen in der Breitenausbildung

  

Für die Kurse und Veranstaltungen der Abteilung Ausbildung des Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V. Region Pforzheim-Enz  (im Folgenden ASB genannt) haben wir diese allgemeinen Teilnahmebedingungen in der Breitenausbildung für Sie zusammengestellt. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, sie kurz zur Kenntnis zu nehmen. Das gibt uns und auch Ihnen ein gutes Gefühl.

1. Anmeldung

Das Anmelden zu den Kursen erfolgt vorzugsweise online über die Homepage und alternativ per E-Mail, Fax, telefonisch oder per Post an den ASB. Benötigt werden dazu Name, E-Mail-Adresse, Anschrift sowie nach Möglichkeit eine Telefonnummer. Beim Anmelden über die Homepage wird die Anmeldung unmittelbar automatisch bestätigt, in den anderen Fällen erfolgt in der Regel keine gesonderte Bestätigung. Nur wenn eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, werden Sie entsprechend benachrichtigt, sofern Sie beim Anmelden Daten zu Ihrer Erreichbarkeit hinterlassen haben. Sollten sich mehr Teilnehmer anmelden als Kursplätze zur Verfügung stehen, legen wir auf Wunsch eine Warteliste an, so dass Interessenten nachrücken können, sofern bereits angemeldete Teilnehmer rechtzeitig absagen. Bitte beachten Sie, dass wir nicht vollständig ausgefüllte Anmeldungen nicht berücksichtigen können.

 

2. Abrechnung und Bezahlung

Teilnehmer, die über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden, haben den Abrechnungsbogen der Berufsgenossenschaft vollständig ausgefüllt und gestempelt im Original am Tag der Ausbildung dem Kursleiter zu übergeben. Privatteilnehmer und betriebliche Ersthelfer, die nicht über ihren Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) abrechnen können, bitten wir, den Kursbetrag möglichst bar im Kurs zu entrichten. In Ausnahmefällen ist das Ausstellen einer Rechnung möglich.

 

Bitte beachten Sie ggf. gesonderte Regelungen des für Sie zuständigen Unfallversicherungsträgers:

- Teilnehmer, die über die Unfallkasse des Bundes bzw. die Eisenbahnunfallkasse versichert sind, haben neben dem üblichen Abrechnungs-/Anmeldebogen der entsprechenden Unfallkasse die quartals- und kursbezogene Kostenübernahmeerklärung der Unfallkasse Bund bzw. Unfallkasse Bahn beizulegen.

- Teilnehmer, die über die Landesunfallkassen (z.B. UKBW) versichert sind, haben den entsprechenden Bildungsgutschein vorzulegen. - Versicherte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) haben den hier üblichen gesonderten, vorab zu beantragenden Anmelde- und Abrechnungsbogen zu verwenden und vorzulegen. Sollte dieser aus übrigen Gründen nicht am Tage der Ausbildung vorliegen, besteht die Möglichkeit, ihn im Original per Post an den ASB zu senden.

 - Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen vor ihrer Teilnahme das Online-Anmeldeverfahren unter www.bgw-online.de durchführen und sollten sich zudem bei der BGW über die aktuellen Modalitäten der Kostenübernahme für Ihre Branche informieren.

Bitte beachten Sie, dass Faxe, Faxkopien, Kopien oder E-Mail Anhänge generell nicht akzeptiert werden, sondern ausschließlich das vorgelegte Original. Für geschlossene Inhouse-Kurse, bei denen keine Abrechnung über den Unfallversicherungsträger oder andere Stellen möglich ist, erfolgt die Bezahlung per Rechnung. Die genauen Abrechnungsmodalitäten werden in der Regel gesondert in einer Rahmenvereinbarung festgehalten. Bitte beachten Sie für Inhouse-Kurse mit BG-Abrechnung: Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, die als vereinbart in der Rahmenvereinbarung oder der Anmeldebestätigung genannt wird, sind die Unternehmen verpflichtet, die Differenz bis zur Mindestteilnehmerzahl selber zu tragen. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Ebenfalls in Rechnung gestellt werden Teilnehmer eines solchen Kurses, die nicht über die BG abgerechnet werden können.

 

3. Rücktritt

Ein Teilnehmer kann kostenlos von der Anmeldung zu einem Kurs zurücktreten, wenn er den Rücktritt schriftlich unter Einhalten einer Frist von mindestens 10 Werktagen vor Beginn des Kurses dem ASB mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung beim ASB. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so behält sich der ASB vor, dem Teilnehmer die Teilnahmekosten in voller Höhe zu berechnen. 

Bitte beachten Sie: Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten   berechtigt nicht zur Minderung der Kurskosten. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Dieser muss die erforderlichen Eignungen ebenfalls erfüllen. Die Benennung muss schriftlich erfolgen.

Die Absage eines Inhouse-Kurses ist mit einer Frist von mindestens 10 Werktagen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Sollte die Absage eines InhouseKurses so erfolgen, dass bis zum Termin weniger als 10 Werktage verbleiben, behält sich der ASB vor, Stornokosten in Höhe von 50 Prozent der entgangenen Einnahmen, mindestens jedoch 200 EUR, zu berechnen. Sollte die Absage eines Inhouse-Kurses so erfolgen, dass bis zum Termin sogar weniger als 5 Werktage verbleiben, behält sich der ASB vor, den Kurs in voller Höhe zu berechnen.

Die Absage hat schriftlich zu erfolgen, maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung beim ASB.

 

4. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen

Der ASB hat das Recht, Kurse räumlich zu verlegen bzw. mit einem anderen Dozenten als ausgeschrieben durchzuführen. Der Wechsel eines Dozenten oder ein Verschieben berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung der Kurskosten. Ein Kurs kann vom ASB aus sachlich gerechtfertigtem, nicht durch den ASB selbst schuldhaft herbeigeführten Grund abgesagt werden, namentlich dann, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der maßgeblich verantwortliche Kursleiter wegen einer Erkrankung oder des Todesfalls eines nahen Angehörigen an der Leitung des Lehrgangs gehindert ist, sowie im Fall von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks oder der Unmöglichkeit der Durchführung.

Die Absage wird den angemeldeten Teilnehmern unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt. Dem ASB erwachsen durch die Absage keine weiteren Verpflichtungen. Den Teilnehmern entstehen ihrerseits im Falle der Absage keine Kosten; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

 

5. Ausschluss von der Teilnahme

Aufgrund der Vorgaben der DGUV sollen an BG-Kursen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Auch bei Anwesenheit eines Kurshelfers darf die maximale Teilnehmerzahl von 20 Personen nicht überschritten werden. Sollte am Tag des Kurses ein Teilnehmer ohne Voranmeldung wegen Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl ausgeschlossen werden, erfolgt dies in vollem Recht des verantwortlichen Kursleiters, auch wenn dem ausgeschlossenen Teilnehmer hierdurch Kosten entstanden sind. Diese werden durch den ASB nicht ersetzt.

 

6. Haftung

Die Haftung des ASB mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des ASB oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

 

7. Datenspeicherung / Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Sofern die Anmeldung von einer anderen Person durchgeführt wird, hat diese den Nachweis zu führen, dass der Teilnehmer der Weitergabe seiner Daten zugestimmt hat.

Die Erfassung personenbezogener Daten geschieht (gemäß unserer Datenschutzerklärung unter https://www.asb-pf.com/datenschutz) einzig zum Zweck der erforderlichen Dokumentation, zum späteren Nachweis der Teilnahme mittels Unterschrift durch den Teilnehmer und letztlich zum Erstellen der Teilnahmebescheinigung. Ohne diese Angaben kann der Teilnehmer nicht in unsere Dokumentation aufgenommen und folglich auch dessen Teilnahme nicht bestätigt werden.

Nach erfolgter Teilnahme an einem Kurs mit Pflicht zur regelmäßigen Auffrischung erhält der Teilnehmer bzw. dessen Arbeitgeber vor Ablauf der Frist eine einmalige und kostenlose Erinnerung per Post- oder E-Mail. Dies ist lediglich ein unverbindlicher Service ohne die Pflicht, den Kurs zum Auffrischen auch wahrnehmen zu müssen. Auf schriftlich erklärten Wunsch kann diese Funktion jederzeit deaktiviert werden.

Die Teilnehmerdaten, das daraus erstellte Teilnehmerdatenblatt und die Kursdokumentation werden zehn Jahre aufbewahrt und danach gemäß BDSG/ DSGVO gelöscht bzw. der Aktenvernichtung zugeführt.

 

8. Schlussbestimmungen

Mit Absenden der Anmeldung bzw. der Ausbildungsvereinbarung werden diese allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.